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Die Entwickler der Softwaretools von RADformation sind allesamt Medizinphysiker, welche die heutigen Herausforderungen bei der Erstellung und Kontrolle von Bestrahlungsplänen genauestens kennen. Sie haben all Ihr Knowhow einfließen lassen, um als Plug-in in das Planungssystem integrierte Module auf den Markt zu bringen, welche schnell und zuverlässig Resultate liefern als auch wertvolle Zeit sparen.
Planauswertung mit einem Klick
Unabhängige Berechnungssoftware
Automatisierte 3D-Planung
Bei SARS-CoV-2 handelt es sich nach dem Infektionsschutzgesetz um einen meldepflichtigen Krankheitserreger (§ 24 Satz 1 IfSG). Die für den Nachweis solcher Krankheitserreger verwendeten In-vitro-Diagnostika sind Medizinprodukte, die nach § 3 Abs. 4 der MPAV (Medizinprodukte-Abgabeverordnung) nur abgegeben werden dürfen an:
Sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, dürfen In-vitro-Diagnostika, die für den direkten oder indirekten Nachweis eines Krankheitserregers für die Feststellung einer in § 24 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes genannten Krankheit oder einer Infektion mit einem in § 24 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes genannten Krankheitserreger bestimmt sind, abweichend von Absatz 4 auch an folgende Einrichtungen und Unternehmen abgegeben werden:
Aktuelle Informationen finden Sie unter: buzer.de