Omniboard
Das OmniBoard ist das Flaggschiff unserer DSCP Plattformen, da es unendliche Möglichkeiten an Patienten Einstellungen für verschiedene Krankheitsarten bietet.
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“Aus der Klinik, in die Klinik”! Mit Macromedics haben wir einen Lieferanten an der Hand, welcher das Beste aus zwei Welten in sich vereinigt: Die Gründer der Firma haben Ihre Wurzeln einerseits in der Entwicklung der verwendeten Produkte (Karbon und Thermoplastik) und andererseits in deren klinischen Anwendung. Dadurch wird sichergestellt, dass Material und Anwendung optimal aufeinander abgestimmt sind.
Das OmniBoard ist das Flaggschiff unserer DSCP Plattformen, da es unendliche Möglichkeiten an Patienten Einstellungen für verschiedene Krankheitsarten bietet.
Das DSPS® Doppelschalen-Positionierungssystem schafft die perfekte Balance zwischen den oft konkurrierenden Aspekten Patientenkomfort, Genauigkeit und Durchsatz.
MacroCast ist in verschiedenen Perforationen, Beschichtungen und Formen, mit und ohne angebrachte L-Profile erhältlich.
Das einschalige Positionierungssystem hilft, die Stabilität für die Kopf-, Nacken- und Schulterpositionierung zu erhöhen.
Die MacroMedics® MaxSupport Kopfstützen bieten eine stabile und komfortable Unterstützung während der Behandlung im Kopf- und Nackenbereich.
Lagerungshilfen bei allen radiologischen Untersuchungen zur angenehmen und zugleich stabilen Patientenlagerung
Lagerungshilfen aus einem formstabilen Schaumstoff gefertigt und in einer strapazierfähigen PU-Folie verschweißt.
ExaFlex ist ein flexibles, homogenes Bolusmaterial, das sich gut an die anatomischen Konturen des Patienten anpasst.
Das Edelstahlwasserbad MacroBath Typ 3 wurde speziell für die Verwendung mit MacroCast thermoplastischen Materialien entwickelt.
Planauswertung mit einem Klick
Unabhängige Berechnungssoftware
Automatisierte 3D-Planung
Bei SARS-CoV-2 handelt es sich nach dem Infektionsschutzgesetz um einen meldepflichtigen Krankheitserreger (§ 24 Satz 1 IfSG). Die für den Nachweis solcher Krankheitserreger verwendeten In-vitro-Diagnostika sind Medizinprodukte, die nach § 3 Abs. 4 der MPAV (Medizinprodukte-Abgabeverordnung) nur abgegeben werden dürfen an:
Sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, dürfen In-vitro-Diagnostika, die für den direkten oder indirekten Nachweis eines Krankheitserregers für die Feststellung einer in § 24 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes genannten Krankheit oder einer Infektion mit einem in § 24 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes genannten Krankheitserreger bestimmt sind, abweichend von Absatz 4 auch an folgende Einrichtungen und Unternehmen abgegeben werden:
Aktuelle Informationen finden Sie unter: buzer.de